Bilaterale Rechtsberatung in Deutschland und Spanien
Spezialisiert auf Rechtsangelegenheiten, die sowohl Spanien als auch Deutschland betreffen.
In unseren Büros in Deutschland und auf Mallorca entwickeln wir juristische Konzepte anhand der aktuellen Gesetzgebung beider Länder.
Daraus entstehen bestmögliche Symbiosen zum Vorteil unserer Mandanten.
Bilaterale Rechtsberatung in Deutschland und Spanien
In unseren Büros in Deutschland und Spanien entwickeln wir juristische Konzepte anhand der aktuellen Gesetzgebung beider Länder.
Daraus entstehen bestmögliche Symbiosen zum Vorteil unserer Mandanten.
Rechtsgebiete
Mit folgenden Expertisen stehen die Juristen unserer Kanzlei ihnen zur Verfügung: Immobilienrecht, Erbrecht, Liegenschaften. Schwerpunkte dabei sind “rechtssicherer Immobilienerwerb”, “Erbrecht” und “präventive Erbrechtsgestaltung”.
Nachfolgend ein Auszug weiterer Tätigkeitsschwerpunkte
Spanisches Immobilienrecht
Wenn Sie in Deutschland oder Spanien Immobilienangelegenheiten regeln möchten, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Immobilienrecht zu konsultieren. Mit unseren Kanzleien auf Mallorca und in Deutschland können wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Situationen zugeschnitten ist.

Spanisches Erbrecht
Unser Team verfügt über umfangreiches Fachwissen im spanischen Steuerrecht und ist mit den neuesten Entwicklungen und Bestimmungen vertraut. Wir helfen Ihnen dabei, die steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft in Spanien zu verstehen und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation.

Liegenschaften auf den Balearen
Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera:
Es ist wichtig, dass Sie sich gründlich informieren und bei Bedarf professionelle Unterstützung suchen, um sicherzustellen, dass Ihr Kauf einer Liegenschaft auf den Balearen reibungslos verläuft und Ihren Anforderungen entspricht.
Dr. Stiff & Partner unterstützen Sie dabei.

Rechtsgebiete

Spanisches Immobilienrecht
Wenn Sie in Deutschland oder Spanien Immobilienangelegenheiten regeln möchten, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Immobilienrecht zu konsultieren. Mit unseren Kanzleien auf Mallorca und in Deutschland können wir Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Situationen zugeschnitten ist.

Spanisches Erbrecht
Unser Team verfügt über umfangreiches Fachwissen im spanischen Steuerrecht und ist mit den neuesten Entwicklungen und Bestimmungen vertraut. Wir helfen Ihnen dabei, die steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft in Spanien zu verstehen und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation.

Liegenschaften auf den Balearen
Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera: Es ist wichtig, dass Sie sich gründlich informieren und bei Bedarf professionelle Unterstützung suchen, um sicherzustellen, dass Ihr Kauf einer Liegenschaft auf den Balearen reibungslos verläuft und Ihren Anforderungen entspricht. Dr. Stiff & Partner unterstützen Sie dabei.
Kanzlei
Das deutsch-spanische Anwaltsbüro befindet sich nahe der malerischen Altstadt im Wirtschaftszentrum von Palma de Mallorca.
Die Rechtsanwälte und spanischen Abogados der Kanzlei bieten Ihnen ein umfassendes Spektrum an juristischen Dienstleistungen.
Interdisziplinär erarbeitet das Team aus Experten verschiedener Fachbereiche auch bei komplexen Sachverhalten optimale Lösungen für Mandanten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.
Team
Dr. Manuel Stiff Deutscher Experte für spanisches Recht mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland
Kanzlei
Das deutsch-spanische Anwaltsbüro befindet sich nahe der malerischen Altstadt im Wirtschaftszentrum von Palma de Mallorca.
Die Rechtsanwälte und spanischen Abogados der Kanzlei bieten Ihnen ein umfassendes Spektrum an juristischen Dienstleistungen.
Interdisziplinär erarbeitet das Team aus Experten verschiedener Fachbereiche auch bei komplexen Sachverhalten optimale Lösungen für Mandanten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.
Team

Dr. Manuel Stiff
Rechtsanwalt mit Doppelzulassung für Spanien und Deutschland
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Dr. Manuel Stiff ist einer der führenden deutschen Experten für spanisches Recht. Sein Schwerpunkt liegt auf dem grenzüberschreitenden Immobilien- und Erbrecht.
Darüber hinaus begleitet er Mandanten allgemein bei deutsch-spanischen Sachverhalten und vertritt deren Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor deutschen und spanischen Gerichten.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und der anschließenden Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1993 in Münster spezialisierte er sich früh auf das Verwaltungsrecht und war von 1999 bis Mai 2019 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig. Ebenfalls im Jahr 1999 erlangte er nach erfolgreicher Ablegung der Eignungs- und Anerkennungsprüfung in Madrid die Zulassung als spanischer Rechtsanwalt (Abogado). Im Jahr 2000 promovierte er im deutsch-spanischen Recht.
Dr. Stiff war 25 Jahre Partner einer führenden deutsch-spanischen Kanzlei mit Sitz in Münster/Westfalen und in Palma de Mallorca.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Dr. Stiff von 2005 bis 2013 als Privatdozent an der Europäischen Immobilienakademie in Saarbrücken tätig. Darüber hinaus lehrte er von 2007 bis 2019 als Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Dr. Stiff berät Mandanten bei komplexen grenzüberschreitenden Fragestellungen sowie bei Immobilientransaktionen und erbrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Deutschland und Spanien.
Seine ausgewiesene Expertise als Rechtsanwalt und abogado umfasst zudem die Begleitung grenzüberschreitender Investitionen sowie die rechtliche Beratung im deutsch-spanischen Kontext.
Er ist Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung. Darüber hinaus veröffentlicht Dr. Stiff regelmäßig Fachbeiträge, insbesondere in deutschsprachigen Medien in Spanien, und hält Vorträge zu rechtlichen Themen mit deutsch-spanischem Bezug.

Itamar Restrepo Masgrau
Erbfälle und immobilienrechtliche Mandate mit Spanienbezug
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Itamar Restrepo Masgrau ist im Bereich deutsch-spanischer Erbfälle und immobilienrechtlicher Mandate mit Spanienbezug tätig. Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen das grenzüberschreitende Erbrecht und die rechtliche Begleitung von Sachverhalten an der Schnittstelle zwischen Deutschland und Spanien.
Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität der Balearischen Inseln (UIB). Darauf aufbauend absolvierte er den Masterstudiengang LL.M. Deutsches Recht an der Universität Münster mit Schwerpunkt im Zivilrecht und einer Vertiefung im internationalen Recht.
Im Rahmen seiner Masterarbeit entwickelte er ein besonderes Interesse an Fragen des internationalen Erbrechts und der Nachlassgestaltung. Dabei befasste er sich mit der mallorquinischen „Definición“ im Vergleich zum Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung nach deutschem Recht sowie mit den steuerrechtlichen Implikationen dieses Vergleichs.
Seit 2025 ist er im Umfeld der Kanzlei Dr. Stiff mit grenzüberschreitenden Erbfällen und immobilienrechtlichen Mandaten mit Spanienbezug befasst.
Er arbeitet in deutscher, spanischer, katalanischer und englischer Sprache und verfügt zudem über gute Französischkenntnisse sowie Grundkenntnisse im Italienischen. Seit 2025 ist er Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV).

Dr. David Cuenca Pinkert
Grenzüberschreitende deutsch-spanischen Angelegenheiten
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Dr. David Cuenca Pinkert berät und vertritt Mandanten in grenzüberschreitenden deutsch-spanischen Angelegenheiten.
Sein Schwerpunkt liegt auf dem Erb- und Immobilienrecht. Zudem vertritt er Mandanten bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten sowohl vor deutschen als auch vor spanischen Gerichten.
Dr. David Cuenca Pinkert war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht an der Universität zu Köln und der ersten Staatsprüfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln tätig. 2019 folgte ein Forschungsaufenthalt an der Università Roma La Sapienza und darauf die Promotion. Nach einem Masterstudiengang Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch war er in den Jahren 2021-2023 Referendar im Oberlandesgerichtsbezirk Köln mit Stationen im Auswärtigen Amt (Berlin), in einer Wirtschaftskanzlei in Köln und an der deutschen Außenhandelskammer (Madrid). Im August 2023 legte er erfolgreich die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer für Spanisch ab und ist seitdem beim Oberlandesgericht Köln zudem als Übersetzer ermächtigt. Nach seiner Ausbildung arbeitete Dr. David Cuenca Pinkert in verschiedenen Wirtschaftskanzleien in Köln und Frankfurt a.M. Seit 2026 ist er auch in Spanien als abogado inscrito zugelassen.
Dr. David Cuenca Pinkert berät Mandanten in komplexen erbrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Immobilientransaktionen an der Schnittstelle zwischen Spanien und Deutschland. Er vertritt zudem Mandanten in vertragsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere in zivil- und handelsrechtlichen Auseinandersetzungen, vor deutschen und spanischen Gerichten. Ferner verfügt er über fundierte Kenntnisse im Bereich des internationalen Privatrechts.
Herr Dr. Cuenca Pinkert ist bilingual (Deutsch und Spanisch) und spricht neben Englisch und Italienisch fließend auch Französisch und Portugiesisch auf Konversationsniveau.

Carlos Vázquez Sarazá
Nachlassplanung bis zur Erbschaftsabwicklung inklusive aller steuerrechtlichen Implikationen
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Carlos Vázquez Sarazá berät und vertritt Mandanten in deutsch-spanischen Rechtsangelegenheiten mit einem Schwerpunkt im internationalen Erbrecht.
Er begleitet Privatpersonen in jedem Stadium deutsch-spanischer Erbangelegenheiten, von der Nachlassplanung bis zur Erbschaftsabwicklung inklusive aller steuerrechtlichen Implikationen.
Carlos Vázquez Sarazá absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad de las Islas Baleares und verbrachte im Rahmen seiner Ausbildung ein Studienjahr an der Universität Salzburg. Erste praktische Erfahrungen sammelte er im Rahmen eines Leonardo-Stipendiums in der Kanzlei Dr. Stiff und Partner in Münster. Die dortige Tätigkeit sowie seine Erfahrungen in Deutschland führten dazu, dass er seine juristische Ausbildung mit einem Masterstudium an der Universität Münster mit Schwerpunkt auf deutschem und spanischem Recht vertiefte.
Seit mehr als 15 Jahren berät Carlos Vázquez Sarazá Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten im deutsch-spanischen Kontext. Er ist sowohl bei den Rechtsanwaltskammern auf Mallorca als auch in Düsseldorf zugelassen und betreut Mandate von beiden Standorten aus.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent an der Universität Düsseldorf tätig.
Carlos Vázquez Sarazá ist aktives Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung sowie der Österreichisch-Spanischen Juristenvereinigung.
Er spricht Spanisch und Deutsch fließend und verfügt über besonders fundierte Kenntnisse des internationalen Privatrechts.

Pilar Salvá Rossello
Zivilrecht, Steuerrecht, Hypothekenrecht, Anwaltsrecht
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Als Rechtsanwältin hat sie sich auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:
Zivilrecht: Hierbei unterstützt sie Mandanten in verschiedenen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsrecht, Schadensersatz, Kauf- und Verkaufsverträge sowie Miet- und Immobilienrecht.
Steuerrecht: Sie berät ihre Mandanten in steuerlichen Fragen und unterstütze sie bei der Einhaltung steuerlicher Vorschriften und bei der Optimierung ihrer steuerlichen Situation.
Hypothekenrecht: Beratung der Mandanten in Fragen des Hypothekenrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und Finanzierungen.
Anwaltsrecht: Unterstützung ihrer Kollegen in der Anwaltskanzlei in allen Belangen des Anwaltsrechts und der Berufsethik.
Sie spricht Deutsch, Englisch, Spanisch und Katalan.

León von Ondarza Fuster
Spezialist für Freizeit- und Schifffahrtsrecht auf den Balearen
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León von Ondarza begann 1993 seinen Weg mit den Schwerpunkten Seerecht und insbesondere Freizeitwasserfahrzeuge.
Von dieser spezialisierten Position aus bietet die Praxis Beratung zu den verschiedenen Aspekten von Schiffen und Freizeitbooten an:
- Zivilrechtliche Ansprüche.
- Vorbeugende Beschlagnahme von Schiffen (Verschuldung).
- Ansprüche an Versicherer.
- Ansprüche aus Seerettung, Bergung und Unfällen in der Schifffahrt.
- Verwaltungsverfahren: sowohl in Bezug auf die staatliche als auch auf die autonome Verwaltung und insbesondere auf das Disziplinarverfahren nach Verstößen in zivilen Nautikangelegenheiten.
- Schiffs- und Bootsbesteuerung.
- Beratung für Charterunternehmen: Als fester Bestandteil der von der Firma angebotenen Dienstleistungen beraten wir Sie zu allen Aspekten des nautischen Leasing oder des Charterns von Booten und Freizeitschiffen.
- Registrierung und Kennzeichnung von Schiffen; Änderungen in Besitz, Name, Auflistung, registrierter Heimatport.
- Lizenzen zur Ausübung der Tätigkeit des Marine-Leasing (Charter).
- Schaffung von Unternehmen, Qualifikationen und Genehmigungen für Schiffe mit spanischer oder ausländischer Flagge.






